Laserschutzbeauftragter OStrV / TROS / DGUV 11 / DIN EN60825-1
Zu einer beeindruckenden Lightshow gehört heute immer ein Showlaser, der mit seiner Soloshow schon viele ins Staunen versetzt.
Der bleibende Eindruck entsteht aber erst, wenn mehrere Showlaser zusammen eine eindrucksvolle Show präsentieren.
Natürlich muss dabei die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter immer im Vordergrund stehen.
Um diese Sicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber verfügt, dass ab der Laserklasse 3 immer ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden muss, der über einen Sachkundenachweis verfügt.
Aller Events verfügt über einen Sachkundenachweis und kann Veranstalter, Diskotheken- und Clubbetreiber zum Einsatz von Showlasern beraten und dabei unterstützen eine Gefährdungsbeurteilung und ein Sicherheitskonzept zu erstellen.
Vorallem Events die den Einsatz von größeren Showlasern vorsehen oder draußen stattfinden bringen immer Gefahren mit sich. Deshalb muss der Einsatz solcher Showlaser gut geplant werden, damit die Show eindrucksvoll und gleichzeitig sicher ist.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, wenn sie ein persönliches Anghebot wünschen.